Immobilien nach Scheidung – Diese Optionen gibt es

 



Verheiratete Paare haben oft ein gemeinsames Haus, das nicht nur das Zuhause, sondern auch eine wichtige finanzielle Sicherheit und Altersvorsorge dar. Doch wie geht man im Falle einer Scheidung am besten mit der Immobilie um?

 

Ist ein sofortiger Verkauf des Hauses nötig?



Nein, nicht zwangsläufig. Wir helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie zu finden. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung!

 

Zugewinngemeinschaft: Immobilien und Eigentum



Die Zugewinngemeinschaft ist bei Eheschließungen weit verbreitet. Das bedeutet, dass alle während der Ehe erworbenen Güter und Schulden beiden Partnern gehören. Die Aufteilung ist leider selten unkompliziert.

 

Realteilung: Zwei getrennte Wohneinheiten aus einer Immobilie machen



Hier bleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und besitzen jeweils einen Teil. Dies wird durch eine notarielle Erklärung im Grundbuch festgelegt. Nicht alle Immobilien eignen sich dafür, daher sollte ein Fachmann hinzugezogen werden.

 

Die Immobilie den Kindern übertragen



Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Immobilie auf die Kinder zu übertragen. Dafür braucht man die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts. Ein Partner kann auch seinen Anteil an das Kind schenken, sofern der andere Partner zustimmt.

 

Übertragung: Ein Partner bleibt in der Immobilie und zahlt Ausgleich



Die Übertragung des Eigentums an einen Partner ist ebenfalls eine Option. Der andere Partner bekommt eine Ausgleichszahlung, die vom Marktwert der Immobilie und den Eigentumsanteilen abhängt. Wichtig ist auch, dass die laufenden Kredite übernommen werden müssen.

 

Öffentliche Teilungsversteigerung



Bei fehlender Einigung kann die Immobilie auf Antrag öffentlich versteigert werden. Dabei ist Vorsicht notwendig: Der Erlös reicht oft nicht für die Schulden, und das Höchstgebot liegt meist unter dem möglichen Verkaufspreis. Dies kann zu ungedeckten Schulden führen, für die beide Ehepartner haften. Eine einvernehmliche Lösung ist daher stets vorzuziehen.

 

Vermietung



Ist ein Verkauf ungünstig oder kann das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden, ist Vermietung eine Option. In diesem Fall müssen klicken Sie hier... die Ex-Partner als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler beauftragen.

 

Verkauf der Immobilie



Bei einer Scheidung entscheiden sich die meisten Paare für den Verkauf des Hauses. Nach dem Trennungsjahr hat jeder das Recht, den Verkauf des Hauses zu fordern. Ein erfahrener Immobilienmakler übernimmt Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern. Damit können Sie sich auf andere Aspekte der Scheidung fokussieren.

Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe beim Verkauf benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Makler zur Verfügung. Zusammen finden wir die optimale Lösung für Ihre Situation.

Haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder wünschen Sie eine anderweitige Beratung?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir helfen Ihnen gern.

Wohnungsmarktkrise: Sofort zugreifen, bevor die Preise explodieren?

 



Der Immobilienbau ist in einer Krise und wird weiterhin den Druck auf dem Mietmarkt steigern. In derselben Zeit nehmen die Preise für Immobilien allmählich zu. Warum man jetzt zuschlagen sollte.

Nach Ansicht von Experten hat sich die Marktlage in den letzten Monaten verschlimmert. Besonders im Bereich des Neubaus gibt es erhebliche Herausforderungen. Laut einem Artikel im Bericht wären 2023 allein 700.000 neue Wohneinheiten erforderlich gewesen. Doch die enormen Kosten für Bau, Grund und Finanzierung lassen dies nicht zu.

So wurden im Februar dieses Jahres laut dem Bundesamt für Statistik nur 22.300 Neubauwohnungen genehmigt – ein Rückgang um 20,6 Prozent im Jahresvergleich, mit konstant sinkenden Genehmigungszahlen seit Mai des Vorjahres. Die Zahlen verdeutlichen, die aktuellen Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau sind so ungünstig wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr.

Ein hoher Bedürfnis trifft auf erhöhte Baukosten, stark gestiegene Zinsen und umfangreiche Regularien, was den Wohnungsbau in eine besondere Lage versetzt. Gleichzeitig nehmen die Immobilienpreise wieder zu. Laut dem deutschen Statistischen Bundesamt sanken die Preise für Wohnimmobilien letztes Jahr um 8,4 Prozent. Besonders stark trafen diese Rückgänge sanierungsbedürftige Bestandsimmobilien und Häuser im Umland.

 

Warum jetzt der richtige Moment ist



Dies könnte die Preise schnell wieder erhöhen. Erste Indikatoren dieser Tendenz sind bereits zu erkennen. Laut dem Europace-Wohnimmobilienindex ist zu beobachten, dass die Immobilienpreise seit vier Monaten in Folge steigen. Im April 2024 stieg der Europace-Preisindex gegenüber dem Vormonat um 0,35 Prozent auf 211,67 Punkte, wobei die Preise für Eigentumswohnungen um 1,25 Prozent am meisten gestiegen sind. Diese Trendwende könnte sich verhärten.

 

Es gibt viele Gründe für den Immobilienkauf



Gerade dort, wo die Preisrückgänge moderat waren, bieten sich Kaufwilligen derzeit bessere Verhandlungspositionen. Das günstige Zeitfenster könnte sich bald zu Ende gehen, da die stabilen Zinsen und gesunkenen Preise viele Käufer wieder mobilisieren.

Auch angesichts des weiter steigenden Mietpreise erscheint der Immobilienerwerb besonders interessant. In dieser Periode, in der die Preise noch günstig sind und die Zinsen stabil, ist der Zeitpunkt optimal für einen Immobilienerwerb. Kaufinteressenten sollten daher diese Gelegenheit nutzen und handeln. Ein erfahrener Immobilienmakler vor Ort kann Ihnen dabei helfen, die passende Immobilie zu finden, während ein freier Finanzierungsberater eine maßgeschneiderte Finanzierung für Sie zur Webseite ausarbeitet.

Benötigen Sie Unterstützung beim Immobilienkauf? Kontaktieren Sie uns! Wir unterstützen Sie gern.

Probleme im Immobilienmarkt: Immobilien erwerben, bevor es teurer wird?

 



Der Bau von Wohnungen hat Schwierigkeiten und wird auch in Zukunft den Druck auf dem Mietmarkt weiter verschärfen. Parallel dazu steigen die Immobilienpreise langsam wieder. Warum Kaufinteressenten jetzt handeln sollten.

Nach Expertenmeinung hat sich die Lage am Immobilienmarkt in den letzten Monaten zugespitzt. Besonders im Bereich des Wohnungsneubaus gibt es große Schwierigkeiten. Laut einem Artikel im Artikel wären dieses Jahr allein 700.000 neue Wohnungen nötig gewesen. Doch Baukosten, Grundstückskosten und Finanzierungskosten machen dies fast unmöglich.

So wurden im Februar dieses Jahres laut dem Bundesamt für Statistik nur 22.300 Wohnungen neu genehmigt – ein Minus von 20,6 Prozent zum Vorjahr, mit fortlaufend sinkenden Genehmigungszahlen seit Mai 2023. Die Zahlen belegen, die aktuellen Voraussetzungen für den Wohnungsbau sind so ungünstig wie seit den Nachkriegsjahren nicht mehr.

Ein hoher Nachfrage trifft auf erhöhte Baukosten, deutliche Zinsanstiege und zahlreiche Auflagen, was den Wohnungsbau in eine besondere Lage versetzt. Gleichzeitig ziehen die Immobilienpreise wieder an. Laut dem deutschen Statistischen Bundesamt sanken die Preise für Wohnimmobilien letztes Jahr um 8,4 Prozent. Besonders stark waren renovierungsbedürftige Bestandsimmobilien und Immobilien im Umland betroffen.

 

Warum Kaufinteressenten nicht länger warten sollten



Dies könnte die Preise schnell wieder erhöhen. Erste Hinweise dieser Richtung sind bereits zu erkennen. Laut dem Europace-Hauspreisindex ist zu beobachten, dass die Preise für bestehende Wohnimmobilien bereits den vierten Monat in Folge stiegen. Im vergangenen Monat stieg der Europace Index gegenüber dem Vormonat um 0,35 Prozent auf 211,67 Punkte, wobei Eigentumswohnungen am stärksten verteuerten mit einem Anstieg von 1,25 Prozent. Diese Entwicklung könnte sich fortführen.

 

Gründe für den Immobilienkauf gibt es viele



Gerade dort, wo die Preise nur wenig gesunken sind, bieten sich Kaufwilligen derzeit bessere Verhandlungspositionen. Das Zeitfenster könnte sich bald zu Ende gehen, da die eingependelten Zinsen und die gesunkenen Immobilienpreise viele bisher frustrierte Interessenten wieder zu mehr Immobilienkäufen aktivieren dürften.

Auch angesichts des steigenden Mietniveaus erscheint der Immobilienkauf besonders attraktiv. In dieser Zeit, in der die Kaufpreise noch relativ günstig sind und die Zinsen stabil bleiben, mehr lesen... ist der Zeitpunkt optimal für einen Kauf von Immobilien. Potenzielle Käufer sollten daher diese Chance nutzen und handeln. Ein regionaler Immobilienmakler kann Ihnen dabei helfen, die ideale Immobilie zu entdecken, während ein unabhängiger Finanzierungsberater eine maßgeschneiderte Finanzierung für Sie ausarbeitet.

Benötigen Sie Unterstützung beim Immobilienkauf? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Auswahl des passenden Maklervertrags: Was ist wichtig?

Für Hausverkäufer und Hausvermieter bewährt es sich, Immobiliengeschäfte mit einem Makler abzuwickeln. Er sichert, dass der Vermittlungsprozess unter Einhaltung aller rechtlicher Bedingungen erfolgt und Sie den bestmöglichen Preis erzielen. Darüber hinaus spart er Ihnen viel Zeit, Geld und Mühe ein, was ebenfalls nicht zu unterschätzen ist. Immerhin nimmt er Ihnen nahezu die komplette Arbeit ab – und dies auf professionelle Weise. Doch bevor der Immobilienmakler für Sie tätig wird, unterschreiben Sie bei ihm einen Maklervertrag. Dadurch sichern sich beide Seiten ab. Die Frage, die sich jetzt für Sie anschließt, ist: Welcher Maklervertrag ist für mich am besten? Hier stellen wir Ihnen drei klassische Verträge vor, die Sie mit dem Makler Ihres Vertrauens abschließen können.

Variante 1: der einfache, simple Maklervertrag

Bei diesem Maklervertrag gibt es die komplette Freiheit für Sie als Verkäufer, denn der Vertrag wird zumeist mündlich geschlossen und ist komplett unverbindlich. Sie können ihn demnach kündigen, wann es Ihnen beliebt. Darüber hinaus können Sie Ihre Immobilie durch mehrere unterschiedliche Makler vermarkten lassen. Einige Immobilienbesitzer glauben, sie könnten so die Vermittlungszeit verkürzen. Die Praxis zeigt allerdings, dass genau das Gegenteil der Fall ist. Kaufinteressenten sind irritiert, wenn ein Objekt bei mehreren Maklern im Portfolio zu finden ist. Sie trauen der Sache dann nicht mehr, da sie dahinter einen Ladenhüter vermuten. Ein weiterer Nachteil ist, dass der Makler für Sie nicht tätig werden muss. Es kann also sein, dass er gar nichts dafür tut, Ihr Objekt leistungsstark zu vermarkten. Letztlich dauert die Vermittlung solch einer Immobilie meist sehr lange.

Variante 2: der Makleralleinauftrag

Dieser Vertrag ist deutlich exklusiver als der simple Maklervertrag. Sie als Immobilienbesitzer legen Ihr Objekt quasi in die Hände eines Maklers, der alleinig dieses vermarkten darf. Solch ein Vorgehen hat für Sie als Verkäufer einen großen Vorzug: Ihr Makler wird sich mit ganzheitlichem Einsatz und hochprofessionell auf den Verkauf stürzen. Er wird alles daran setzen, Ihre Immobilie so schnell wie möglich zum besten Preis zu verkaufen. Sie können sich auf Ihren Makler und seine Leistungsstärke daher verlassen. Aus diesem Grund schließen Immobilienmakler und Eigentümer auch einen individuellen Vertrag ab. In diesem ist fixiert, welche Leistungen der Makler für Sie erbringt. Darüber hinaus wird der Makleralleinauftrag über einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Zumeist läuft er nach drei oder acht Monaten ab. Daraus ergibt sich für Sie ein weiterer Vorteil: Sie als Immobilienverkäufer können von Anfang an die Zeit einkalkulieren, in der Sie mit dem Makler zusammenarbeiten. Für den Makler wiederum ist es ein zusätzlicher Anreiz, schnell und konsequent zu handeln. Achtung: Sie dürfen keinen anderen Makler während dieser Vertragszeit auf Ihr Objekt ansetzen. Allerdings dürfen Sie sich selbst auf die Suche begeben.

Variante 3: der qualifizierte Alleinauftrag

Dieser Vertrag hat das höchste Maß an Exklusivität. Verkäufer und Makler vereinbaren vertraglich, dass nur der genannte Makler das Objekt vermarkten darf. Auch Sie als Eigentümer dürfen nicht selbständig agieren und sich auf die Suche nach einem Käufer begeben. Sollten Sie als Haus- oder Wohnungseigentümer einen Kaufinteressenten finden, müssen Sie diesen an den Makler verweisen. Hinsichtlich der Laufzeit ähnelt der qualifizierte Alleinauftrag der Laufzeit eines regulären Makleralleinauftrags. Sie können sich sicher sein, dass Ihr Makler für Sie alles tun wird, um zum bestmöglichen Preis und in kurzer Zeit Ihr Objekt zu veräußern. Beachten Sie bitte auch, dass die vertraglichen Vorgaben es dem Makler schwer machen, den Verkaufsprozess hinauszuzögern oder die Abmachung zu lösen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, wählt daher gern diese Vertragsvariante.

Dürfen wir Ihnen weiterhelfen? Dann kontaktieren Sie uns!

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Die wesentlichen Dinge, die Erben beim Umgang mit einer geerbten Immobilie berücksichtigen sollten





Das Erben einer Immobilie kann eine emotionale und zugleich anspruchsvolle Erfahrung sein, insbesondere wenn es sich um das romantische Elternhaus handelt. Nach dem Verlust eines Familienmitglieds müssen sich die Hinterbliebenen nicht nur mit ihrer Trauer auseinandersetzen und die Beisetzung organisieren, sondern sich auch Gedanken darüber machen, was mit der hinterlassenen Immobilie geschehen soll. Um diesen Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten, gibt es einige entscheidende Aspekte, die beachtet werden sollten.

Zunächst ist es wesentlich, den Nachlass genau zu ermitteln. Dazu gehört die Klärung bestehender Verbindlichkeiten, die Überprüfung des Grundbucheintrags sowie die Kontaktaufnahme mit Banken und Versicherungen. Es ist essentiell, Bankunterlagen, Kontoauszüge und Versicherungsdokumente durchzusehen und relevante Vertragspartner wie Arbeitgeber, Rentenkassen, Versicherungen, Vermieter oder Gläubiger zu benachrichtigen.

 

 

1. Ermitteln Sie zuerst den Nachlass


Des Weiteren sollte geklärt werden, wer das Vermögen erbt. Dies beinhaltet die Überprüfung, ob ein notarielles Testament existiert und wo es hinterlegt ist. Sollte der Aufbewahrungsort unbekannt sein, ist eine Nachfrage beim Nachlassgericht empfehlenswert. Falls Sie im Besitz des Testaments sind, muss dieses beim Nachlassgericht vorgelegt werden.

 

 

2. Erfahren Sie, wer als Erbe vorgesehen ist


Falls kein Testament vorhanden ist, greift die gesetzliche Erbfolge. Diese regelt, dass das Vermögen nach Pflichtteilen an die Hinterbliebenen vererbt wird, wobei die Vererbung je nach Verwandtschaftsgrad erfolgt. Ehepartner und Kinder als Verwandte ersten Grades erhalten in der Regel die höchsten Erbanteile.

 

 

3. Wie gestaltet sich die gesetzliche Erbfolge, wenn kein Testament vorhanden ist?


Bevor Sie sich als Immobilienerbe für oder gegen die Immobilie entscheiden, gibt es mehrere Faktoren zu beachten. Innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe müssen Sie klicken Sie hier... eine Wahl treffen. Es ist essentiell, den Wert der Immobilie zu ermitteln und zu prüfen, ob Sie für etwaige Schulden oder andere Verbindlichkeiten aufkommen können. Zudem sollten Sie sich über die anfallende Erbschaftssteuer und klären, ob das Erbe mit bestimmten Auflagen oder Einschränkungen versehen ist. Falls Sie nicht der Alleinerbe sind, müssen bestimmte Fragen zusammen mit der Erbengemeinschaft geklärt werden.

 

 

4. Dinge, die Immobilienerben vor ihrer Entscheidung berücksichtigen sollten

Bei der Annahme des Immobilienerbes müssen Sie Ihre rechtliche Nachfolge durch einen Erbschein beim Grundbuchamt nachweisen. Dieser ist beim Nachlassgericht zu beantragen. Erst durch die Änderung des Grundbucheintrags werden Sie als rechtmäßiger Eigentümer anerkannt. Beachten Sie, dass Sie sich die Grundbuchgebühren sparen können, wenn Sie die Änderung innerhalb von zwei Jahren nach dem Tod des Erblassers vornehmen lassen.

 

 

5. Schritte bei der Annahme des Immobilienerbes

Sollten Sie unsicher sein, wie Sie mit der geerbten Immobilie verfahren sollen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir bieten Beratung an und helfen Ihnen, gemeinsam eine Lösung zu finden. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen.

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